CAN AGUSTIN – Reisepartner vieler Lebenshilfe-Gruppen

Aug

Was verbindet die Lebenshilfe mit der Finca CAN AGUSTIN auf Mallorca?

 

Wussten Sie es? CAN AGUSTIN war früher eine Finca der Lebenshilfe NRW. Die Lebenshilfe betrieb die Finca bis 2017. Sie baute sie entsprechend den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung barrierefrei und rollstuhlgerecht um. Wunsch war es, eigene Gruppenreisen über die Lebenshilfe anbieten und durchführen zu können. Es war ein voller Erfolg.

 


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Vor Ort stand schon damals Tanja Zedler – als Mitarbeiterin der Lebenshilfe NRW – mit Rat und Tat zur Seite.  Nach vielen wunderschönen Urlauben mit zahlreichen Lebenshilfe – Gruppen übernahm Sie dann die Finca im Jahr 2017 und führt sie seitdem unter eigenem Namen weiter. Tanja und das gesamte Team der Finca CAN AGUSTIN – ein besonderer Ort für besondere Menschen – hat deshalb jahrelange, fundierte Erfahrung im Reisebereich und kann daher die Organisationen und Reisebegleiter bei ihrer Tätigkeit tatkräftig unterstützen, beraten und passende Angebote und Vorschläge vor Ort machen. Sie sorgt mit dem Weiterbetrieb der Finca weiterhin dafür, dass für reisende Menschen mit Behinderung und Senioren mit Pflege- und Assistenzbedarf die schönste Zeit des Jahres auch wirklich unvergesslich wird. Viele Stammkunden – nicht nur von der Lebenshilfe – danken es ihr jedes Jahr erneut durch ihre Besuche.

 

Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. – wer ist das eigentlich?

 

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. ist in Deutschland ein bundesweit tätiger, gemeinnütziger Verein, der sich um die Belange und Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung und ihre Angehörigen, regional und überregional kümmert. Als Fachverband, Selbsthilfeorganisation und Träger unzähliger Einrichtungen und Dienstleistungen macht sich die Lebenshilfe mit ihren vielen, rund 500, regionalen Orts- und Kreisvereinigungen seit über 60 Jahren für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung stark. Sie sollen unter dem Dach und Schutz der Lebenshilfen – ganz im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten – in allen Lebensbereichen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft gefördert, unterstützt und auf Augenhöhe begleitet werden. Dabei beginnt die Arbeit der Lebenshilfe bereits bei der vorgeburtlichen Begleitung, über die Frühförderung der Kleinsten, Schulbegleitung in der Regelschule, verschiedene Wohnformen wie die klassische Wohnstätte über Außenwohngruppen bis hin zum ambulanten Wohnen, Arbeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder Vermittlungen auf den ersten Arbeitsmarkt, Freizeit- und Reisegestaltung, verschiedene Beratungsangebote, usw. Alle Lebensbereiche sollen durch Dienste und Angebote der Lebenshilfe abgedeckt und somit eine umfassende sowie flächendeckende Lebensbegleitung sichergestellt werden. „Lebenshilfe“ eben! Rund 125.000 Mitglieder bundesweit sorgen für eine solide Basis, um auch zukünftig die Arbeit der Lebenshilfe zielorientiert und nachhaltig fortführen zu können.

 

Gelebte Inklusion – keine leichte Schule!

 

Oberstes Ziel aller Einrichtungen der Lebenshilfe ist eine gelebte Inklusion, bei der die Behinderung als Teil des Menschen und nicht als Besonderheit gesehen wird. Inklusion ist dabei die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft – unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, sexueller Orientierung oder eben Behinderung. Dieses Menschenrecht ist bereits seit zehn Jahren in Deutschland durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und durch u.a. das Bundesteilhabegesetz umgesetzt worden. Unter dem Motto „Anders ist normal“ oder seit 2018 mit der Kampagne „Teilhabe statt Ausgrenzung“, setzt die Lebenshilfe dafür weiter klare Signale. Es muss schneller, mehr getan werden! Dafür setzen sich die politischen Vertreter in unzähligen Gremien, als Referenten auf Fachtagungen, als Experten in Diskussionsrunden oder als Interview-Partner für die Medien ein.

 

Ursprung der Lebenshilfe

 

Die Lebenshilfe kann dabei auf über 60 Jahre Erfahrung für und mit Menschen mit Behinderung zurückblicken. So wurde sie 1958 noch unter dem Namen „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ von Tom Mutters in Marburg gegründet. Der niederländische Pädagoge wollte damit erreichen, dass Kinder mit Behinderung die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, ohne dafür von ihren Familien getrennt werden zu müssen. Durch diese Initiative ermutigt, trauten sich erstmals viele Eltern ihre Kinder mit Behinderung, die noch wenige Jahre zuvor von den Nationalsozialisten ermordet worden wären, der Öffentlichkeit zu zeigen, sich gegenseitig auszutauschen und gemeinsam ein Netzwerk der Hilfe aufzubauen. Unermüdlich setzten sie sich für die Interessen ihrer Kinder ein. Durch eine große Opferbereitschaft, Kampfgeist und Unterstützung gründeten sich in fast allen deutschen Städten oder Region kleine „Ableger“, die sogenannten Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe.

 

Mitwirkung von Menschen mit Behinderung

 

Heute zeigen sich Menschen mit Behinderung selbstbewusst als Selbstvertreter. Sie kommen zu Wort und werden gehört. Auf Anregung der Lebenshilfe sprach so erstmals ein Mensch mit geistiger Behinderung, der Berliner Sebastian Urbansi, anlässlich des Gedenktages der Opfer des Nationalsozialismus im Deutschen Bundestag. Menschen mit Behinderung werden dabei stets als Fürsprecher für ihre eigene Sache gesehen und paritätisch in die Entscheidungsfindungen der Lebenshilfe einbezogen. Sie sitzen in Vorständen oder anderen Institutionen. So zum Beispiel im Lebenshilfe – Rat. Dieses, für die Lebenshilfe freiwilliges Gremium, trifft sich regelmäßig, um die Belange und Wünsche der örtlichen Klienten zu sammeln, zu besprechen und ggf. Lösungsvorschläge zu finden. Kristallisiert sich eine gute Idee oder Anregung heraus, wird diese an den Lebenshilfe- Rat des jeweiligen Bundeslandes und möglicherweise bis zum Lebenshilfe-Rat der Bundesvereinigung weitergegeben und bei der Mitgliederversammlung diskutiert. Aber auch andere Räte, wie der Bewohner-Rat oder der Werkstatt-Rat leisten wichtige Arbeit, um neue Ideen zu entwickeln, Bedarf zu erkennen und selbstbestimmte Lebensvorstellungen umsetzen zu können. Auf dem Weg zur eigenen Meinung und zum „Sich-Stark-Machen“ für die eigenen Bedürfnisse, werden sie stets durch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe begleitet.

 

Ehrenamt!

 

Gelebte Inklusion – ist dabei stets das oberste Gebot. Dies findet sich auch in den Satzungen und Leitbildern der Lebenshilfe wieder, denen sich sowohl die Vorstände, Geschäftsführungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die ehrenamtlich Engagierten verpflichten. Diese unterstützen die hauptamtlichen Beschäftigten insbesondere bei Veranstaltungen zum Beispiel am Grillstand und Kuchenverkauf, bei besonderen Freizeitangeboten wie Kochkursen oder Theater-Projekten oder bei der Arbeit in den Vereinsstrukturen – denn meist arbeiten u.a. die Vorstände unentgeltlich. Ohne die Arbeit der unzählig, freiwillig Engagierten wären viele Projekte, Aktionstage, öffentliche Veranstaltungen oder Angebote für Menschen mit Behinderung gar nicht möglich. Ihre Arbeit wird deshalb von allen Lebenshilfen hochgeschätzt und durch besondere Danksagungen, wie Ehrenamtsfeste oder Geburtstagspräsente gewürdigt.

 

Reisen – ein wichtiges Anliegen

 

Auch viele Reisen werden von Ehrenamtlichen unterstützt, diese erhalten für ihre Mühen häufig einen kleinen Obolus. Diese sogenannten Reisebegleiter erhalten einerseits eine umfassende Einführung in die Betreuung und pflegerische sowie medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung und andererseits eine Schulung über die Durchführung einer Gruppenreise mit Inhalten wie „Wie plane ich einen Ausflug?“, „Wie gehe ich auf Sonderwünsche ein?“ und „Was mache ich in Notfällen?“.  Denn: Reisen, egal ob in Deutschland oder im Ausland, ist auch für Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen. Der oft anstrengende Alltag in einer lauten Werkstatt oder mit unruhigen Zimmer-Nachbarn einer Wohnstätte, geprägt durch Förderung bis hin zu Therapie, in der Regel verbunden mit vielen Arztbesuchen und anstrengenden Behördengängen, macht die Urlaubszeit für viele Betroffene zu einem wirklich wichtigen Erholungsfaktor. Auch werden die Angehörigen entlastet. Eltern, die möglicherweise noch andere Kinder ohne Behinderung haben, wissen ihre behinderten Kinder in den besten Händen und können sich einmal um sich selbst und die Geschwisterkinder kümmern.

 

Ab dem Pflegegrad 2 haben Angehörige von Menschen mit Assistenzbedarf die Möglichkeit Finanzierungshilfen in Anspruch zu nehmen. Sie haben Fragen dazu? Das Team von CAN AGUSTIN berät hier gern.

 

Lesen Sie mehr zum Thema Reisen für Menschen mit Behinderung bzw. Senioren mit Assistenzbedarf in den Blogbeiträgen „Urlaub mit Behinderung“ und „Urlaub für Pflegebedürftige Menschen und Angehörige“.

 

Die Finca CAN AGUSTIN ist ein Ort für Menschen mit und ohne Assistenzbedarf. Für Menschen mit geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung, für Familien, Senioren, Mitglieder der Lebenshilfe oder anderer Organisationen, Naturliebhaber und Tierfreunde!

 

Einfach ein besonderer Ort für besondere Menschen!

 

Hasta pronto en la Finca CAN AGUSTIN!

 


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